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Einzelheiten zum Praktikum

 

 

Die wichtigsten Einzelheiten zum Grundpraktikum in Anorganischer Chemie

Teilnahmevoraussetzungen

Praktikumstermine,

Platzvergabe

Laufzettel

Öffnungszeiten

Zeitpläne

Praktikumsleitung und Assistenten

Laborsicherheit

Einzelheiten Praktikum

Praktikumsaufgaben

Analysen

Platzkolloquien

Präparate

Abschlussklausuren und Modulabschlussprüfungen

 

Teilnahmevoraussetzungen/Praktikum:

 

Chemie A, B, C – Bachelor und Lehramt Chemie:

Teilnahme am Anorganisch-Chemischen Praktikum Teil I, qualitative Analyse.


Lebensmittelchemie:


1.        die erfolgreiche Teilnahme am Anorganisch-Chemischen Praktikum Teil I, qualitative Analyse und

 

 

 

2.        die erfolgreiche Teilnahme an der mehrteiligen Klausur zur Vorlesung "Grundlagen der Anorganischen Chemie I" und zum unter (1.) aufgeführten Praktikum.

 

Praktikumstermine

 

Praktikum für Studierende Saal Platzübernahme letzte Abgabe/Analysen letzter Arbeitstag Platzabgabe
           
B. Sc. Chemie  307,407 22.04.2014 27.05.2014 03.07.2014 04.07.2014
           
B. Sc. A Chemie - Wdh. 207 22.04.2014 27.05.2014 27.05.2014 28.05.2014
Lehramt Chemie 207 22.04.2014 27.05.2014 27.05.2014 28.05.2014
Lebensmittelchemie 207, 417 30.05.2014 07.07.2014 07.07.2014 08.07.2014

 

Platzvergabe:

 

Die Vorbesprechung zum Praktikum findet am  Donnerstag, den 17. April 2014 um 14:00 h in Hörsaal III (Geb. 30.41) im Rahmen der Vorlesung Analytische Chemie statt. Die Teilnahme an dieser Veranstaltung (Sicherheitsunterweisung !) ist verpflichtend und Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Praktikum.

 

Die Praktikanten übernehmen dann am 22. April 2014 ab 13:00 h in den Sälen , 307, 407 (B. Sc. Chemie A, B und C) bzw. 207 (Wiederholer B.Sc. Chemie und Lehramt Chemie) ihren Arbeitsplatz und kontrollieren anhand der Liste "Arbeitsplatzausrüstung" die Vollständigkeit der Geräte. Bei fehlenden oder defekten Geräten werden diese nach Rücksprache mit dem Assistenten und gegen Vorlage einer Aufstellung (Saal/Platz-Nr., fehlende Gegenstände) von der Chemikalienausgabe ersetzt bzw. umgetauscht. Diese Möglichkeit besteht nur während der ersten zwei Praktikumstage.

 

Die Studierenden der Lebensmittelchemie übernehmen ihren Arbeitsplatz in den Laboren 207 und 417 am 30. Mai 2014 um 13:00 h.

  

Laufzettel:

 
Der zu Praktikumsbeginn ausgehändigte Laufzettel ist auszufüllen, zu unterschreiben und im Assistentenzimmer abzugeben. Dort werden auch die Kleiderspinde zugeordnet. Je zwei oder drei Praktikanten teilen sich einen Kleiderspind.

 

 

 

 

In den Kleiderspinden im Flur dürfen keine Chemikalien oder Geräte aufbewahrt werden. Leere Flaschen, Tabletts, Tassen oder Abfälle gehören nicht auf die Kleiderspinde! Der Bereich vor dem Praktikumssaal und vor den Aufzügen ist sauber zu halten !

 

Die Studierenden bestätigen durch ihre Unterschrift auf dem Laufzettel, dass sie die Hinweise zum Umgang mit Geräten aus Platin gelesen und verstanden haben. Er wird nach Beendigung des Praktikums (nach Platzabgabe), vom Assistenten unterschrieben, zurückgegeben.

 

Öffnungszeiten:

 

1. Öffnungszeiten der Praktikumsräume: 

 

Montags bis freitags von 12:00 bis 18:00 h.

 

2. Öffnungszeiten der Chemikalienausgabe:

 

täglich von 13:00 bis 14:30 h bzw. nach Aushang.

 

3. Öffnungszeiten des Assistentenzimmers (313):

 

nach Vereinbarung.

 

Hinweis zur Geräte- und Chemikalienausgabe im Assistentenzimmer:

 

Eine Reihe von Geräten (Apparaturen, Platingeräte, Spezialchemikalien) befinden sich im Assistentenzimmer. Ausgeliehene Geräte und Chemikalienbehälter müssen schnellstmöglich, sauber und vollständig wieder zurückgegeben werden (in der Regel am gleichen Abend). Beschädigte Geräte werden nach Rücksprache mit den Assistenten zur Reparatur gebracht. Um die Arbeit Ihrer Kommilitonen nicht zu behindern, liegt es in Ihrer Verantwortung, defekte Geräte sofort und nicht erst nach mehreren Wochen zu melden.

 

Sonderchemikalien (insbesondere Indikatoren) erhalten Sie im Assistentenzimmer zu den entsprechenden Öffnungszeiten. Dort nicht verfügbare Chemikalien erhalten Sie aus der Chemikalienausgabe mit einem vom Assistenten unterschriebenen Anforderungszettel. Bitte setzen Sie unter "Name"  Ihren Namen, Saal und Platznummer sowie die Bezeichnung "/Quanti" ein. 

 

An Tagen, an denen das Anorganisch-Chemische bzw. das GDCh-Kolloquium stattfindet, endet der Praktikumsbetrieb bereits um 17:00 h (Aushang im Labor).

 

Zeitpläne für das Praktikum:

 

Das Praktikum umfasst 50 (B. Sc. Chemie) bzw. 26 Arbeitstage (Lehramt, Lebensmittelchemie, B. Sc. Chemie (Wiederholer)).

 

In Abhängigkeit vom Fach endet der Analysenteil des Praktikums (d.h. letzte Abgabemöglichkeit für Analysenhefte) am

 

 

 

 

Dienstag, den 27.5.14 (Lehramt Chemie und B. Sc. Chemie) bzw. Montag, den 7.7.14 (Lebensmittelchemie).

 

Die Platzabgabe findet dann am Mittwoch, den 28.5.14 (Lehramt Chemie und Wiederholer B. Sc. Chemie), Freitag, den 4.7.14 (B. Sc. Chemie) bzw. Dienstag, den 8.7.14 (Lebensmittelchemie) statt.

 

Einzelheiten zu den Zeitplänen finden Sie ebenfalls auf diesen Seiten.

  

Praktikumsleitung, Assistenten:

 

Leitung des Praktikums:

 

Dr. Ralf Köppe Raum 432

 

Für die Betreuung des Praktikums sind folgende Assistenten zuständig:

 

Sebastian Schmidt

Labor 114

Florian Walz

Labor 522

Christoph Schoo

Labor XXX

Marieke Poß

Labor 318

Anna Wagner

Labor 428

Wen Yu

Labor 416

Sebastian Schäfer

Labor 430

Eric Moos

Labor 520

Tobias Brunner

Labor 430

Karin Kleiner

 

Christoph Kaub

Labor 403

Nilüfer Kizilitas-Yavuz

 

Tomasz Kruczynski

Labor 406

 

 

 

 

   

  

Laborsicherheit und Abfallentsorgung

 

Die Laborordnung (Sicherheitsunterweisung !) ist strengstens zu befolgen.

 

Die Abfallbehälter unter den Spülbecken sind täglich zu entleeren. Der Müll gehört in die Container außerhalb des Gebäudes im Erdgeschoß, rechts neben dem Haupteingang bei den Fahrradständern. Die Entsorgung des Mülls hat bis spätestens 17:45 h zu erfolgen.

 

Neben dem sogenannten "Haushaltsmüll" werden in drei extra dafür vorgesehenen Behältern im Labor  folgende Abfälle getrennt gesammelt:

 

Papier, Pappe,

 

Material, welches mit dem grünen Punkt versehen ist,

 

Weißglas; hierzu gehört ausschließlich Geräteglas in gereinigtem Zustand (gehört letztendlich in den Hausmüll-Container).

 

Getränkeflaschen und ähnliches gehören in die Glascontainer vor dem "Alten Stadion".

 

Diese Behälter müssen von den Praktikanten (Saaldienst) regelmäßig geleert werden.  

 

Die Arbeitsflächen (inkl. Abzüge) sind täglich aufzuräumen und zu reinigen. Auch der Schrank, in dem die Vorratsbehälter für Säuren und Laugen und die Sonderabfallbehälter stehen, ist sauber zu halten. Gleiches gilt für die Arbeitsflächen im Wägeraum.

 

 

 

 

Bei Zuwiderhandlungen wird der Betreffende "beurlaubt", bzw. werden Korrektur und Ausgabe von Analysen eingestellt.

 

Folgende Sonderabfälle werden, ebenso wie die Reste der gravimetrischen Bestimmungen, getrennt gesammelt, um sie einer geregelten Entsorgung oder Wiederaufarbeitung zuzuführen:

 
 Metallsalzhaltige Lösungen, sauer

 

Titriplex (EDTA) - haltige Lösungen, eingeengt

 

Iod-haltige Lösungen (mit Schwermetallsalzen)

 

Filterpapiere mit vorwiegend anorganischen Verunreinigungen (kein Glas, keine Kunststoffe!)

 





Für jeden dieser genannten Sonderabfälle steht ein genau deklarierter Sammelbehälter zur Verfügung. Folgende Punkte sind zu beachten und strikt einzuhalten:

 

 

 

 

 Alle Sammelbehälter müssen deklariert sein und die erforderlichen Gefahrensymbole tragen.

 

Alle Sammelbehälter dürfen nur mit den deklarierten Stoffen befüllt werden.

 

Verschmutzte Gläser und Präparategläser gehören nicht in die Sammelbehälter.

 

Die Behälter müssen, falls etwas verschüttet wurde, außen sofort gereinigt werden.

 

Die Behälter dürfen nur soweit gefüllt werden, dass sie noch sicher transportiert, entleert bzw. umgefüllt werden können.

 

In leere Kisten für feste Abfälle werden vorweg Mülltüten zum einfacheren Handling bei der späteren Abgabe im Zwischenlager eingelegt.

 

Die Sonderabfälle werden mindestens einmal pro Woche im zentralen Sonderabfallzwischenlager des KIT (Gebäude 30.93: gegenüber dem Hörsaalgebäude, Fritz-Haber-Weg) abgegeben. Zum Praktikumsende ist ein weiterer Termin vereinbart worden. 

 

Bei der Leerung der Sonderabfall-Sammelbehälter ist folgendes zu beachten:

 

  • Korrekte Arbeitskleidung.
  • Verwendung entsprechender Körperschutzmittel.
  • Behälter dürfen nicht bis zum Rand gefüllt sein, da sie dann im Lager nicht entleert werden (s.o.).
  • Behälter müssen beim Transport dicht verschlossen sein (schiefe Ebene vom Keller- zum Erdgeschoss !).
  • Vor dem Transport nochmals pH-Werte der metallsalzhaltigen Lösungen überprüfen.
  • Auf dem Sondermüll-Übernahmeschein, der im Abfalllager ausgestellt wird, sind die Namen des Saalassistenten und der Anlieferer zu vermerken.
  • Die gelbe Durchschrift ist in den Kasten für die Protokollabgabe zu legen.

 

Die Mitarbeiter des Sonderabfallzwischenlagers sind angewiesen, Ihre sämtlichen Sammelbehälter abzuweisen, falls obige Anordnungen nicht eingehalten werden. In diesem Fall wird der Praktikumssaal bis zur folgenden Leerung geschlossen.

 

Jeder Praktikumsteilnehmer muss im Verlauf des Praktikums einmal Sonderabfälle im Abfalllager entsorgt haben! Dies ist mit dem wöchentlichen Saaldienst verbunden, der zu Beginn des Praktikums eingeteilt wird. 

 

Werden in Protokollen Angaben zur Entsorgung bestimmter Substanzen gemacht, so ist auch der Entsorgungsort bzw. die Art der Wiederaufarbeitung zu benennen. Dies gilt in erster Linie für die Erstellung der Betriebsanweisungen zu Beginn der präparativen Arbeiten.

 

Einzelheiten zum Praktikumsverlauf:

 

Ablauf des Praktikums:

 

Das Praktikum besteht für alle Studierenden aus einem quantitativ analytischen Teil. Die Studierenden der Lebensmittelchemie untersuchen zusätzlich repräsentativ ein Lebensmittel mit Hilfe der im analytischen Teil erarbeiteten Methoden. Die Studierenden des BA Chemie stellen stattdessen anorganische Präparate her, die zur Reinheitskontrolle sowohl einer quantitativ-analytischen als auch einer instrumentell-analytischen Methode unterzogen werden.

 

Aufgaben im Praktikum

 

Analysen (Lehramt, Lebensmittelchemie, BA Chemie):

 

Die Analysenausgabe befindet sich in Raum 306. Um Analysensubstanzen zu erhalten, muss ein sauberer 250-ml-Messkolben, gut lesbar beschriftet mit einem Anforderungszettel in das Regal vor dem Raum der Analysenausgabe gestellt werden. Anforderungszettel finden Sie im Bereich dieser Seiten. 

 

Ausnahmen: Geben Sie zur Bestimmung eines Äquivalenzgewichts, Bestimmungen nach Kjeldahl bzw. Bunsen und der technischen Analysen eine Wägedose ab.

 

Studierende der Lebensmittelchemie besorgen sich die für die Lebensmittelanalytik erforderlichen Proben selbst.

 

Die Ausgabe der Analysensubstanzen erfolgt täglich bis 12:00 h.

 

 

 

 
 

 Praktische Hinweise

 

Sie erhalten maximal 2 Analysen gleichzeitig zur Bearbeitung.

 

Die im Zeitplan aufgeführten Blöcke, jedoch nicht Analysen in diesen Blöcken, müssen nacheinander abgearbeitet werden, die letzte Abgabemöglichkeit in jedem Block ist dort ebenfalls aufgeführt. Die Korrektur erfolgt in der Reihenfolge Gravimetrie – Titrationen – Trennung – technische oder Lebensmittelanalysen. Es spricht nichts dagegen, die Analysenblöcke schneller als im Zeitplan angegeben, zu bearbeiten.

 

Bearbeiten Sie eine Analyse erst, nachdem Sie die theoretischen Grundlagen – z. B. nach Besprechung in der Vorlesung „Analytische Chemie“ oder im Eigenstudium – verstanden haben. Damit Sie möglichst schnell in den Besitz dieser Grundlagen kommen, ist diese Vorlesung dem Praktikum teilweise vorgeschaltet.

 

Nachsubstanz:

 

Entsprechend der Angabe im Analysenplan kann für den Fall, dass Analysensubstanz falsch vorbehandelt wurde (z.B. falscher pH-Wert eingestellt, weit über den Eichstrich aufgefüllt, Lösung vergossen, Kolben zerschlagen),"Nachsubstanz" ausgegeben werden. Die Unterschrift eines Assistenten oder der Praktikumsleitung ist hierzu nicht erforderlich. Es muss allerdings bei der Analysenanforderung auf dem Kolben vermerkt werden, dass eine Nachsubstanz ausgegeben werden soll. Dies muss natürlich im dazugehörigen Protokoll vermerkt werden, da Substanzmengen bei Erst- bzw. Nachsubstanz nicht identisch sein müssen.

 

Hinweis:

 

Die bestimmten Verfahren zugeordneten Analysen (z. B.: Gravimetrie, Argentometrie, Manganometrie) müssen nach den angegebenen Verfahren durchgeführt werden. Werden andere als die vorgeschriebenen Analysenverfahren angewandt, so wird dies als Täuschungsversuch gewertet, der zum Ausschluss vom Praktikum führt. Diese Regelung gilt auch für Wiederholungsanalysen zum Ende des Analysenteils des Praktikums.

  

Analysenkorrektur:

 

Analysen werden einmal täglich korrigiert und bewertet. Dazu muss ein handschriftliches Protokoll angefertigt werden (Analysenheft, keine lose Blättersammlung !) und in der Ablage der Analysenausgabe abgelegt werden. Unvollständige Protokolle - zum Beispiel wegen fehlender Reaktionsgleichungen - werden nicht korrigiert bzw. im Wiederholungsfall mit null Punkten bewertet.

  

Bewertung:

 

Ein Analysenbestandteil wird mit 10 Punkten bewertet, wenn die relative Abweichung des vom Praktikanten ermittelten Ergebnisses vom tatsächlichen Wert weniger als 1 % beträgt. Bei einer höheren Abweichung werden die Punkte wie folgt vergeben:

 

Abweichung in %

Punktzahl

< 1

10

< 1.2

9

< 1.3

8

< 1.4

7

< 1.5

6

< 1.6

5

< 1.7

4

< 1.8

3

< 1.9

2

2.0

1

> 2.0

0

 

 

 

Werden in der Summe 70 % der Punkte nach Abschluss der regulären Analysen nicht erreicht, können innerhalb der Praktikumszeit bis zu 3 Bestimmungen (nicht Analysen!)  wiederholt werden. Das Ergebnis der letzten Abgabe geht jeweils in die Wertung ein ! Falls auch dann die erforderliche Punktzahl nicht erreicht wird, muss der Analysenteil des Grundpraktikums wiederholt werden.

  

Platzkolloquien:

 

 

 

 

BA Chemie:

 

Es werden zwei Platzkolloquien zum Praktikum durchgeführt. Das Kolloquium zu den quantitativen Analysen wird mit max. 20 Punkten bewertet. Zusätzlich gibt es ein weiteres Kolloquium zum präparativen Teil.

 

LA Chemie und Lebensmittelchemie:

 
 

Es werden zwei Platzkolloquien – eines zur Gravimetrie und eines zum Stoff der Vorlesung analytische Chemie durchgeführt (jeweils max. 10 P. auf das Analysenpunktekonto).

 

Ein bestandenes Platzkolloquium wird auf dem im Analysenheft eingehefteten Formblatt testiert. Bis zum Ende des Praktikums müssen beide Kolloquien bestanden sein.

 

Sonderkolloquium:

 
 

Fällt ein Praktikant dreimal bezüglich mangelnder Sicherheit, Ordnung und/oder Stoffkenntnis auf, findet beim Assistenten, der das Assistentenzimmer betreut, ein Sonderkolloquium statt. Bei mangelnder Kenntnis werden bis zu 5 Punkte der angesammelten Punkte aus den regelmäßigen Kolloquien abgezogen.

 
 Präparate:

 Im zweiten Teil des Praktikums werden einige anorganische Präparate (nur Studiengang BA Chemie A, B, C) in Gruppen zu je zwei Praktikanten angefertigt und im Anschluss daran quantitativ analytisch und instrumentell analytisch untersucht. Dazu muss ein Präparateheft angelegt werden. Das zu einem Präparat anzufertigende Protokoll besteht aus einer Betriebsanweisung (anstatt eines Vorprotokolls) und einem Hauptprotokoll. Das Formular für die Betriebsanweisung finden Sie hier.

 

Spätestens zum Praktikumsende müssen alle Präparate mit den dazugehörigen Protokollen bei den betreuenden Assistenten abgegeben worden sein.

  

Klausuren und Modulabschlussprüfungen:

 

Chemie und Lebensmittelchemie:

 

 
Im Anschluss an das Praktikum findet eine Abschlussklausur zum gesamten Praktikumsstoff statt. Nicht erfolgreichen Praktikanten wird eine Nachklausur angeboten. Wer an der Abschlussklausur ohne Angabe von Gründen (ärztliches Attest) nicht teilnimmt, ist nicht zur Teilnahme an der Nachklausur berechtigt. Im Februar des kommenden Jahres wird eine zusätzliche Klausur („Wiederholungsklausur“ genannt) für diejenigen angeboten, die bei Klausur und Nachklausur jeweils nicht erfolgreich waren.

 

Nach erfolgreicher Teilnahme an Praktikum und Klausur/Nachklausur/Wiederholungsklausur können Studierende des BA Chemie die mündliche Modulabsschlussprüfung (Modul 104) ablegen. Für Studierende des Studiengangs Lebensmittelchemie findet nach Erfüllung gleicher Bedingungen eine schriftliche Modulabschlussprüfung (Modul 645) statt. Die Anmeldung erfolgt jeweils über das Studierendenportal.

 

Lehramt Chemie:

 

Für Studierende des Studiengangs Lehramt Chemie findet nach erfolgreicher Teilnahme am Praktikum die schriftliche Modulabschlussprüfung (Modul 204) statt. Die Anmeldung erfolgt jeweils über das Studierendenportal.